27. August 2018
Ausnahmegenehmigung zu den AGRIOS-Richtlinien 2018
Ausnahmegenehmigung zu den AGRIOS-Richtlinien 2018
Auf Ansuchen der AGRIOS hat der Direktor des Amtes für Obst- und Weinbau mit Dekret Nr. 16246/2018 vom 23.08.2018 folgende Ausnahmegenehmigung zu den AGRIOS-Richtlinien 2018 verfügt:
Der Wirkstoff Etofenprox (Handelsname: Trebon up) kann im integrierten Kernobstbau zur Bekämpfung der Marmorierten Baumwanze (Halyomorpha halys) eingesetzt werden. Insgesamt sind maximal drei Behandlungen pro Jahr mit Etofenprox erlaubt, davon höchstens zwei in der Nachblüte.
Die zulässige Höchstdosierung für Trebon up liegt bei 750 ml/ha, die Karenzzeit beträgt 7 Tage.
Terlan, am 23.08.2018
Die AGRIOS