
28. Dezember 2018
Mindestanforderungen für Sprühgeräte im integrierten Anbau ab Saisonbeginn 2019
Für die Teilnahme am AGRIOS-Programm muss mit dem Saisonstart 2019 ein Sprühgerät mit abdriftmindernder Sprühtechnik mit mindestens folgender Ausstattung verwendet werden:
- Gebläseaufbau;
- jeder Düsensatz muss mit luftansaugenden Injektorflachstrahldüsen mit einem Spritzwinkel von 80° – 90° wenigstens an den drei obersten Düsenpositionen ausgestattet sein;
- ein automatisch rückspülendes Filtersystem, wobei ein Filtersatz eine Maschenweite von mindestens 80 Mesh haben muss.
Diese Ausstattungen müssen durch ein entsprechendes Zertifikat mit vorgegebenem Inhalt und, falls erforderlich, eine zusätzliche Erklärung des Produzenten belegt werden.
Das verwendete Sprühgerät muss
- dem Produzenten selbst,
- dem Betriebsleiter,
- einem anderen Produzenten, dessen Betrieb vom selben Betriebsleiter wie sein eigener geführt wird,
- einem Verwandten/Verschwägerten (bis max. 2. Grades) des Betriebsleiters,
- oder einem Dritten (dokumentiert mit Rechnung/Vertrag und gegen Entgelt – Maschinenring, Leasinggeber)
gehören.
Falls der Einsatz eines Sprühgerätes aus nachvollziehbaren Gründen (z.B. Geländeform) nicht möglich ist, kann für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln auch ein Schlauchzug mit Spritzpistole verwendet werden. In diesen Fällen erfolgt eine Überprüfung im Betrieb.
Terlan, am 21.12.2018