
12. Februar 2019
Neuerungen im AGRIOS-Programm 2019
Sprühgeräte mit abdriftmindernder Technik
Es wird auf das letzte Rundschreiben vom 21.12.2018 verwiesen.
Düngung
In Anlehnung an das Dekret des Landeshauptmanns vom 21. Jänner 2008, Nr. 6, werden die folgenden Bestimmungen in die AGRIOS-Richtlinien 2019 aufgenommen:
Die Ausbringung von Düngern ist im Zeitraum vom 1. Dezember bis Ende Februar des Folgejahres verboten, ebenso die Ausbringung auf gefrorene, schneebedeckte, wassergesättigte und überschwemmte Böden. Zu natürlichen Wasserläufen und künstlichen Abzugsgräben ist bei der Ausbringung ein Mindestabstand von 5 m einzuhalten, zu natürlichen Seen ein Mindestabstand von 10 m.
Wirtschaftsdünger (Stallmist, Jauche, Gülle) dürfen nicht mit den für den menschlichen Verzehr bestimmten Produkten in direkten Kontakt kommen und deshalb nur im Zeitraum nach der Ernte bis 30. November und ab 1. März bis Blühende ausgebracht werden. Über Wirtschaftsdünger dürfen jährlich durchschnittlich 85 kg Stickstoff pro ha ausgebracht werden.
Ökologische Maßnahmen
In den AGRIOS-Richtlinien werden die folgenden neuen ökologischen Maßnahmen gelistet:
- Teich mit einer Mindestfläche von 50m²,
- Hochstammbäume,
- Sitzstangen für Greifvögel,
- vollständige Bestückung des Sprühgerätes mit Injektorflachstrahldüsen,
- Verwendung der Tropfbewässerung.
Integrierter Pflanzenschutz
Die folgenden Chloronicotinyle (Neonicotinoide) dürfen im AGRIOS-Programm 2019 nicht mehr eingesetzt werden:
- Clothianidin (z.B. Dantop 50 WG),
- Imidacloprid (z.B. Confidor 200 SL, Kohinor 200 SL, Nuprid 200 SC, Warrant 200 SL),
- Thiametoxam (z.B. Actara 25 WG).
Auch das Aufbrauchen von eventuell noch im Pflanzenschutzmittellager vorhandenen Restbeständen ist nicht erlaubt. Die Einhaltung des Verbots wird während der Saison mittels Rückstandsanalysen überprüft.
Chlorpyriphos-methyl (z.B. Reldan LO, Runner LO): Maximal 2 Einsätze pro Jahr mit diesem Wirkstoff sind erlaubt. Gegen die meisten Schädlinge dürfen die einzelnen Mittel nur einmal pro Jahr eingesetzt werden, nur zur Bekämpfung der Marmorierten Baumwanze sind mit den einzelnen Produkten laut Etikette bis zu 2 Behandlungen pro Jahr möglich.
Etofenprox (Trebon up): Maximal 2 Einsätze pro Jahr sind erlaubt, für die Bekämpfung der Marmorierten Baumwanze ist maximal 1 zusätzliche Behandlung pro Jahr erlaubt. In der Vorblüte darf maximal 1 Behandlung durchgeführt werden, in der Nachblüte sind maximal 2 Einsätze erlaubt.
Fenoxycarb (Insegar): Derzeit stehen keine Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff für einen Einsatz zur Verfügung.
Indoxacarb (z.B. Avaunt EC, Steward): Für die Einhaltung der derzeit vorgeschlagenen zukünftigen Akuten Referenzdosis (ARfD) muss die zulässige Rückstandshöchstmenge (MRL) für diesen Wirkstoff voraussichtlich im Laufe dieses Jahres gesenkt und die Karenzzeit entsprechend verlängert werden. Damit die zukünftige Rückstandshöchstmenge für die Ware der kommenden Ernte eingehalten werden kann, ist der Einsatz im AGRIOS-Programm 2019 nur bis spätestens 60 Tage vor Erntebeginn erlaubt.
Sulfoxaflor (Closer): Der Wirkstoff ist seit dem 20.04.2018 im AGRIOS-Programm gegen die Mehlige Apfelblattlaus zugelassen. Pro Jahr sind 1 Behandlung mit maximal 400 ml/ha oder 2 Behandlungen mit jeweils maximal 200 ml/ha erlaubt. Die Karenzzeit beträgt 7 Tage, der Wirkstoff ist als bienengefährlich eingestuft und darf nicht während der Obstblüte eingesetzt werden.
Dithianon (z.B. Delan 70 WG, Delan SC): Im AGRIOS-Programm 2019 ist nur mehr der Einsatz gegen Schorf vorgesehen, der bisher mögliche Einsatz gegen Obstbaumkrebs wird gestrichen.
Dodine (z.B. Syllit 65, Syllit 544 SC): Die einzelnen Pflanzenschutzmittel dürfen laut Etikette nur noch maximal zweimal pro Jahr eingesetzt werden. Falls die jährlich möglichen 3 Behandlungen mit Dodine durchgeführt werden, müssen also mindestens 2 verschiedene Produkte eingesetzt werden.
Kalium-Phosphonat (Century Pro, Delan Pro): Mit Pflanzenschutzmitteln, die diesen Wirkstoff enthalten, sind maximal 6 Behandlungen pro Jahr erlaubt. Kalium-Phosphonat-haltige Blattdünger unterliegen nicht dieser Einschränkung.
Kupfer: Im AGRIOS-Programm 2019 sind einschließlich kupferhaltiger Blattdünger nur mehr maximal 4 kg Reinkupfer pro ha und Jahr erlaubt. Für jede Behandlung mit Mancozeb wird die zulässige Gesamtmenge an Reinkupfer jeweils um 0,5 kg/ha reduziert. Bei einer Behandlung mit Mancozeb beträgt die Maximalmenge Reinkupfer somit 3,5 kg/ha/Jahr, bei zwei Behandlungen reduziert sie sich auf 3 kg/ha/Jahr.
Propineb (Antracol 70 WG): Restbestände können bis zum Ende der Zulassung am 22.06.2019 aufgebraucht werden. Der Einsatz des Produktes ist laut Etikette allerdings nur bis Ende der Blüte erlaubt.
Quinoxyfen (Arius): Restbestände können innerhalb 2019 aufgebraucht werden.
Thiram (z.B. Pomarsol 80 WG, Tetrasol 80, TMTD 50 SC): Restbestände können bis zum Ende der Zulassung am 30.04.2019 aufgebraucht werden.
AGRIOS-Rundschreiben
Da es bei der Zustellung der AGRIOS-Notizen auf dem Postweg häufig Probleme und Verzögerungen gibt, verfolgt die AGRIOS das Ziel, die Rundschreiben in Zukunft nur mehr als E-Mail zuzusenden und auf der Homepage zu veröffentlichen. Die E-Mail-Adressen der Produzenten bzw. Betriebsleiter werden über die Vermarktungsbetriebe eingeholt. Der Newsletter-Dienst kann auch jederzeit direkt auf der Homepage www.agrios.it aktiviert werden.